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0157 80538783

AGB

Allgemeine Vertrags- und Dienstleistungs-

bedingungen (AVDB)

(Stand 11/2020)

1. Grundlage des Vertragsverhältnis

Angebote der Raka & Salzmann Dienstleistungen GbR –

nachfolgend als „AN“ bezeichnet – sind freibleibend. Der

Vertrag kommt mit entsprechender Auftragsbestätigung

durch Raka & Salzmann Dienstleistungen GbR zu

Stande.

Vertragsbestandteile sind nachfolgende Unterlagen, in

der entsprechenden Rang- und Reihenfolge:

a) Die schriftliche oder elektronische übermittelte

Auftragsbestätigung des AN inkl. Anlagen.

b) Diese Allgemeinen Vertrags- und Dienstleistungs-

bedingungen.

c) d) Ggf. freibleibendes Angebot der AN.

Anfrageunterlagen des Vertrags- oder Geschäftspartners

– nachfolgend als „AG“ bezeichnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags- und

Geschäftspartners werden nicht Vertragsbestandteil,

auch wenn darauf im Schriftverkehr Bezug genommen

wird oder wurde.

2. Hinweispflichten

Der AG hat den AN vor Auftragsvergabe und spätestens

vor Aufnahme der Arbeiten über etwaige Besonderheiten

hinsichtlich Stoff- und Oberflächenqualität im Objekt der

Dienstleistungserbringung schriftlich zu informieren. Dies

betrifft u.a. schutzbedürftige Oberflächen in den zu

reinigenden Flächen und Bereichen. Bsp.: Schadhafte

und/oder unbehandelte Bodenbeläge die besonders

geschützt werden müssen.

​

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3. Zahlung und Preise

Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen

innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt, ohne Abzug,

fällig. Dies gilt auch für vereinbarte Zahlungspläne. Die

Rechnungsstellung kann elektronisch gemäß

steuerlichen Erfordernissen erfolgen.

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4. Leistungserbringung

Der AG und/ oder dessen Vertretung benennt dem AN vor

Leistungserbringung einen bevollmächtigten Vertreter,

der zur Vertretung des Auftraggebers und Abgabe von

Erklärungen berechtigt ist.

Der AG sichert dem AN eine kostenfreie

Wasserentnahmestelle, sowie eine abschließbare

Abstellmöglichkeit zur Verfügung. Der AG stellt dem AN

dafür leihweise und kostenfrei einen Schlüssel zur

Verfügung.

Der AN erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der

vereinbarten Fristen bzw. Intervalle. Der AN ist dazu

berechtigt, davon aufgrund besonderer Gegebenheiten

oder zur Einhaltung seines Serviceversprechens

innerhalb des Intervalls geringfügig, ohne Absprache, mit

dem AG abzuweichen. Dies erfolgt durch Änderung des

Reinigungstages. Die Uhrzeit des Leistungsbeginns kann

wöchentlich variieren. Die Leistungserbringung erfolgt

unter Berücksichtigung üblicher Ruhezeiten. Der AN ist

zur Weiterbeauftragung berechtigt.

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Der AN verfolgt das Ziel eine bestmögliche Qualität seiner

Dienstleistungen zu gewährleisten. Der AG gewährleistet

dafür freie Zugangs- und Treppenhauswege, sofern das

in seinem Einflussgebiet liegt.

RAKA & SALZMANN DIENSTLEISTUNGEN GBR

Alter Ebsdorfer Weg 18

35039 Marburg an der Lahn

5. Kommunikation

Der AN ist bestrebt bestmöglich effizient und

ressourcenschonend Vorteile zu erwirtschaften und seine

Auftraggeber durch attraktive Angebotskonditionen daran

teilhaben zu lassen. Dafür ist es unerlässlich eine

effiziente und effektive Kommunikation und

Administration zu gewährleisten. Die Geschäftspartner

vereinbaren die Nutzung von E-Mailverkehr

(service@raka-salzmann.de) und Messenger-Diensten

(Für die Mobilnummer: 0157-80538783) als wesentliche

Kommunikationsmedien. Für wesentliche Vertrags-

änderungen, sowie Vertragskündigungen ist eine

ausdrückliche Empfangsbestätigung des anderen

Vertragspartners erforderlich.

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6. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich alle Informationen,

die direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis erlangt

werden, vertraulich zu behandeln.

Davon ausgenommen sind Empfehlungsleistungen oder

auch die Nennung von Referenzobjekten. Der AG

gestattet dem AN, Objektgröße bzw. Anzahl der

Wohneinheiten und Straßenbezeichnung entsprechend

zu Werbezwecken zu verwenden. Insofern dies vom

Auftraggeber oder dessen Vertreter nicht mehr

gewünscht wird, teilt der AG dies dem AN mit.

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7. Kündigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit

dreimonatiger Frist zum Monatsende kündigen. Davon

abweichend können ab dem zweiten Jahr der

Zusammenarbeit abweichende Fristen im Rahmen eines

neuen Serviceversprechens festgelegt werden.

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8. Sonstiges

Insofern eine der zuvor genannten Regelungen rechtlich

unwirksam ist, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen

Bestimmungen nicht berührt. Dies kann sich auch nur auf

einzelne Teile beziehen. Insofern eine Bestimmung

rechtlich unwirksam ist, gilt die Bestimmung, die dem

gemeinschaftlichen Willen der Vertragsparteien am

nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Sitz des AN bzw. nach seiner Wahl am

Ort der Dienstleistungserbringung.

Raka & Salzmann Dienleistungen

GBR

Alter Ebsdorfer Weg 18

35039 Marburg

Tel.: 0157 80538783

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8 - 18 Uhr

        Fr 8 - 14 Uhr

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